Was muss ich bei einem Besuch im Gasthof „Zur Sonne“ beachten?
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- Es gilt die 3-G Regel – bitte denken Sie an den Nachweis und ein Ausweisdokument (z.B. Personalausweis)
- GEIMPFT: Seit der letzten Impfung müssen 14-Tage vergangen sein
- GENESEN: Positives PCR-Testergebnis bzw. Nachweis vom Gesundheitsamt, der mindestens älter ist als 28 Tage aber maximal 6 Monate)
- GETESTET: Testnachweise müssen beim Zutritt schriftlich vorgelegt werden (ausgedruckt oder auf dem Handy). Ein PCR-Test darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen, ein Schnelltest nicht mehr als 24 Stunden.
- Schüler ab 12 sind von der Regelung ausgenommen sofern sie einen Schülerausweis vorzeigen.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Regelung ausgenommen.
- In allen gemeinschaftliche genutzten Bereichen außer am Tisch selbst besteht für unsere Gäste eine Maskenpflicht (FFP2)
- Es gelten die gängigen Hygieneregeln, wie gründliches Händewaschen sowie die Abstandsregeln auf Laufwegen und im Toilettenbereich. Beachten Sie bitte auch die Nies- und Hustenetikette.
- Bei Krankheitsanzeichen bitten wie Sie auf einen Besuch bei uns zu verzichten.
- Es gilt die 3-G Regel – bitte denken Sie an den Nachweis und ein Ausweisdokument (z.B. Personalausweis)
Der Gasthof/Pension „Zur Sonne“ haftet nicht für eine Covid-19-Infektion während Ihres Aufenthaltes.
Stand: 06.03.2022