Was muss ich bei einem Besuch im Gasthof „Zur Sonne“ beachten?

    • Es gilt die 3-G  Regel – bitte denken Sie an den Nachweis und ein Ausweisdokument (z.B. Personalausweis)
      • GEIMPFT: Seit der letzten Impfung müssen 14-Tage vergangen sein 
      • GENESEN: Positives PCR-Testergebnis bzw. Nachweis vom Gesundheitsamt, der mindestens älter ist als 28 Tage aber maximal 6 Monate)
      • GETESTET: Testnachweise müssen beim Zutritt schriftlich vorgelegt werden (ausgedruckt oder auf dem Handy). Ein PCR-Test darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen, ein Schnelltest nicht mehr als 24 Stunden.
      • Schüler ab 12 sind von der Regelung ausgenommen sofern sie einen Schülerausweis vorzeigen. 
      • Kinder unter 12 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. 
    • In allen gemeinschaftliche genutzten Bereichen außer am Tisch selbst besteht für unsere Gäste eine Maskenpflicht (FFP2) 
    • Es gelten die gängigen Hygieneregeln, wie gründliches Händewaschen sowie die Abstandsregeln auf Laufwegen und im Toilettenbereich. Beachten Sie bitte auch die Nies- und Hustenetikette. 
    • Bei Krankheitsanzeichen bitten wie Sie auf einen Besuch bei uns zu verzichten.
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Der Gasthof/Pension „Zur Sonne“ haftet nicht für eine Covid-19-Infektion während Ihres Aufenthaltes.

Stand: 06.03.2022